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   VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 1078/92   

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https://dejure.org/1992,2621
VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 1078/92 (https://dejure.org/1992,2621)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.1992 - 5 S 1078/92 (https://dejure.org/1992,2621)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 1992 - 5 S 1078/92 (https://dejure.org/1992,2621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Bauvorbescheids wegen Veränderungssperre; Anrechnung des Zeitraums der Zurückstellung eines Baugesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Regelungsgehalt des § 1 Abs. 1 BauGB -MaßnG; Anrechnung des Zeitraums der Zurückstellung eines Baugesuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 402
  • DVBl 1993, 449
  • UPR 1993, 113
  • ZfBR 1993, 91
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.08.1990 - 4 B 104.90

    Naturschutzgesetz - Minimierungsgebot - Optimierungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 1078/92
    Den Planungsleitsätzen gegenüber stehen - wie § 1 Abs. 1 BauGBMaßnG - solche Vorschriften, die (nur) eine Berücksichtigung oder Optimierung bestimmter öffentlicher Belange gebieten, jedoch innerhalb der planerischen Abwägung zugunsten anderer Belange eine Einschränkung zulassen (ständ. Rechtspr. des BVerwG, z. B. Beschl. v. 21.08.1990 - 4 B 104/90 - NVwZ 1991, 69, und des erk. Sen. z. B. Urt. v. 19.01.1983 - 5 S 641/82 - DÖV 1983, 412; zusammenfassend Dürr in VBlBW 1992, 322).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 3 S 1450/90

    (Zur Bewertung des Belanges "Dringender Wohnbedarf der Bevölkerung"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 1078/92
    Etwas anderes ist auch der von der Klägerin als Beleg ihrer Auffassung angezogenen Entscheidung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 21.08.1991 (3 S 1450/90) in der Sache nicht zu entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1983 - 5 S 641/82

    Umwandlung Anliegerstraße in Durchgangsstraße; Billigkeitsentschädigung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 1078/92
    Den Planungsleitsätzen gegenüber stehen - wie § 1 Abs. 1 BauGBMaßnG - solche Vorschriften, die (nur) eine Berücksichtigung oder Optimierung bestimmter öffentlicher Belange gebieten, jedoch innerhalb der planerischen Abwägung zugunsten anderer Belange eine Einschränkung zulassen (ständ. Rechtspr. des BVerwG, z. B. Beschl. v. 21.08.1990 - 4 B 104/90 - NVwZ 1991, 69, und des erk. Sen. z. B. Urt. v. 19.01.1983 - 5 S 641/82 - DÖV 1983, 412; zusammenfassend Dürr in VBlBW 1992, 322).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 3 S 107/02

    Unmittelbar vor einer Veränderungssperre erfolgte Zurückstellung ist zeitlich

    Hiervon kann vorliegend nicht ausgegangen werden, zumal der 5. Senat des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs - wie nachfolgend noch eingehender dargelegt - bereits mit Urteil vom 19.8.1992 (- 5 S 1078/92 -, NVwZ-RR 1993, 402) angedeutet hat, dass manches dafür spreche, bei der - individuellen - zeitlichen Wirksamkeit einer Veränderungssperre vorangegangene Zurückstellungen für ein Baugrundstück unabhängig von der Person des Antragstellers und der Identität der Vorhaben zu berücksichtigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1993 - 5 S 1445/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Rechtsschutzbedürfnis, Erforderlichkeit iSv

    Der Grundsatz von § 1 Abs. 1 BauGBMaßnG, daß einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung zu tragen ist, genießt in der planerischen Abwägung keinen unüberwindbaren Vorrang gegenüber ökologischen Belangen (im Anschluß an Urteil v 19.08.1992 - 5 S 1078/92 - und v 16.12.1992 - 8 S 634/92).

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19.08.1992 - 5 S 1078/92 - vertreten; ihm ist der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gefolgt (vgl. Beschl. v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95

    Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf

    Damit trägt sie einem durch § 1 Abs. 1 BauGB in den Rang eines besonders bedeutsamen Planungsziels erhobenen öffentlichen Belang Rechnung (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28.6.1993, NUR 1994, 39; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21.8.1991 - 3 S 1450/90 -, ZfBR 1992, 36, vom 19.8.1992 - 5 S 1078/92 -, ZfBR 1993, 91 u.v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 - sowie Beschluß vom 2.4.1993 - 5 S 1445/92 -, NUR 1994, 38).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 1 L 6696/96

    Fristablauf; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen; Ausschlußwirkung von

    Dem steht entgegen, dass durch § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB "klare Verhältnisse" über die Einvernehmenserklärung der Gemeinde geschaffen werden sollen (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996, a.a.O.; ebenso: Lasotta, Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB, 1998,S. 188 f.; Söfker, a.a.O., § 36 RdNr. 24; a. A.: VGH Kassel, Urt. v. 6.8.1992 - 3 UE 1576/91 -, UPR 1993, 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92

    Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von

    Innerhalb des verdichteten, durch überwiegend dreigeschossige Bebauung gekennzeichneten Gebiets einer Stadt, die -- gerichtsbekannt -- einen dringenden Bedarf an Wohnungen hat, auf einem Grundstück eine viergeschossige Bebauung zuzulassen, ist nicht nur unbedenklich, sondern entspricht auch der Zielvorgabe, die § 1 Abs. 1 BauGBMaßnG der kommunalen Bauleitplanung macht (vgl. Senatsurteil vom 19.08.1992 -- 5 S 1078/92 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 1140/95

    Teilweise Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nach Beanstandung

    Indes steht nach anfänglicher Unklarheit (vgl. das Urt. des 3. Sen. v. 21.08.1991 - 3 S 1450/90 - ZfBR 1992, 36) inzwischen in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und des ebenfalls für Bausachen zuständigen 8. Senats fest, daß § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG keinen Planungsleitsatz normiert, sondern ein in der Abwägung überwindbares Planungsziel (vgl. Urt. v. 19.08.1992 - 5 S 1078/92 - ZfBR 1993, 91; Beschl. v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 - VBlBW 1993, 177; Beschl. v. 02.04.1993 - 5 -S 1445/92 - VBlBW 1993, 428).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1588/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Hinweis auf Bekanntmachung des Plans;

    Die Forderung des § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG stellt insbesondere keinen "Planungsleitsatz" im Sinne der Rechtsprechung zum Fachplanungsrecht, sondern "nur" ein besonders bedeutsames Planungsziel dar, das in der Abwägung mit anderen Belangen durchaus überwindbar ist (vgl. BVerwG, Beschluß v. 28.6.1993, NuR 1994, 39; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 2.4.1993 - 5 S 1445/92 -, VBlBW 1993, 428, Urteil v. 19.8.1992 - 5 S 1078/92 -, ZfBR 1993, 91).
  • VGH Bayern, 17.03.2000 - 26 ZS 00.313

    Bauplanungsrecht: Berechnung der "individuellen" Geltungsdauer einer

    Auch die Frage, ob die Anrechnung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB bauherrn- und vorhabenbezogen oder grundstücksbezogen zu erfolgen hat, ist zwar noch nicht abschließend geklärt (im ersteren Sinne etwa Jäde , a.a.O., § 17 Rn. 7; ausdrücklich für eine grundstücksbezogene Anrechnung hingegen etwa Schenke , a.a.O., S. 285 f.; in diese Richtung gehend wohl VGH BW vom 19.8.1992 NVwZ-RR 1993, 402).
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